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Eheurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

  • Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
    • Für eine persönliche Beantragung ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung in der Zentral-Kasse (Bürgeramt)
    • Außer Ihnen selbst, darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
    Ausstellung einer Eheurkunde postalisch oder per E-Mail beantragen:

    Nutzen Sie bitte das Anforderungsformular auf dieser Seite mit dem Button »Eheurkunde beantragen«

    • als Legitimationsnachweis genügt eine Kopie/Scan eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person
    • Sie erhalten nunmehr einen Gebührenbescheid
    • Nach vollständiger Einzahlung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Oranienburg, erhalten Sie die Eheurkunde/n postalisch

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Eheurkunde bezieht
  • der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • gemeinsame Kinder der Ehepartner
  • Eltern der Ehepartner

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen. (siehe >> Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt (99059001019000))

Für die Ausstellung einer Eheurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GEBOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Eheurkunde: EUR 16,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: EUR 8,00 / je Urkunde
  • Auskunft aus der Sammelakte: EUR 20,00

Aufbewahrungsfrist von Eheregistern im Standesamt: 80 Jahre.

Die Aufbewahrungsfrist eines Eheregisters im Standesamt beträgt 80 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Standesamt geht das Eheregister in den Bestand des jeweiligen Stadtarchivs über. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit nach 80 Jahren, hat die Beantragung einer Abschrift des Eheregisters nunmehr über das Stadtarchiv zu erfolgen.

In der Regel erhalten Antragsteller die Eheurkunde bei postalischer oder elektronischer Antragstellung innerhalb von 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Eheurkunde im Rahmen des vereinbarten Termins ausgestellt.