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Wohngeld (Änderung Erhöhungsantrag)

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

Leistungsbeschreibung

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

  • Einwohner/innen der Stadt Oranienburg: 

    • Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg

    Zuständigkeiten für Antragsteller/innen, deren Familiennamen mit folgenden Anfangsbuchstaben beginnen:

    Anfangsbuchstabe E, I, J, O oder S –  Frau Hagedorn | Tel. 600-763 | E-Mail
    Anfangsbuchstabe A, G, M oder T  Frau Lugge | Tel. 600-765 | E-Mail 
    Anfangsbuchstabe C, D, H, R, U oder V –  Frau Roß | Tel. 600-767 | E-Mail
    Anfangsbuchstabe B, F, N, P, Q, X, Y oder Z  –  Frau Rochner | Tel. 600-764 | E-Mail
    Anfangsbuchstabe K, L oder W  –  Herr Schirrmacher | Tel. 600-761 | E-Mail 

 

 

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Es fallen keine Kosten an.

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

Über Ihren Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld bewilligt und ausgezahlt werden.

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Sachgebiet Wohngeld / Wohnungswesen