Wohngeld (Änderung Erhöhungsantrag)
Wohngeld (Änderung Erhöhungsantrag)
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
- sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
An wen muss ich mich wenden?
- Einwohner/innen der Stadt Oranienburg:
- Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg
Zuständigkeiten für Antragsteller/innen, deren Familiennamen mit folgenden Anfangsbuchstaben beginnen:
Anfangsbuchstabe E, I, J, O oder S – Frau Hagedorn | Tel. 600-763 | E-Mail
Anfangsbuchstabe A, G, M oder T – Frau Lugge | Tel. 600-765 | E-Mail
Anfangsbuchstabe C, D, H, R, U oder V – Frau Roß | Tel. 600-767 | E-Mail
Anfangsbuchstabe B, F, N, P, Q, X, Y oder Z – Frau Rochner | Tel. 600-764 | E-Mail
Anfangsbuchstabe K, L oder W – Herr Schirrmacher | Tel. 600-761 | E-Mail
- Einwohner/innen anderer Städte und Gemeinden in Oberhavel (außer in der Stadt Hennigsdorf):
Wohngeldstelle des Landkreises Oberhavel
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Bearbeitungsdauer
Über Ihren Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld bewilligt und ausgezahlt werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Amt/Fachbereich
Sachgebiet Wohngeld / Wohnungswesen
Links & Onlinedienste
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