Wohnsitz Abmeldung Nebenwohnsitz
Wohnsitz Abmeldung Nebenwohnsitz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung innerhalb von 2 Wochen abmelden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie dauerhaft ins Ausland verziehen oder Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben.
Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor.
- Sie legen Ihre Ausweispapiere vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Mit den Online-Dienst können Sie sich auch elektronisch abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde der Hauptwohnung als auch bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden.
Im Falle der Abmeldung bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde hat diese die Information an die Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung weiterzugeben.
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung.
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, haben Sie die Möglichkeit, jemanden für die Abmeldung der Nebenwohnung zu bevollmächtigen. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt