Gewerbezentralregister (Auskunft beantragen)
Gewerbezentralregister (Auskunft beantragen)
Textblöcke ein-/ausklappenAlle Gewerbetreibenden können für sich als natürliche Person an ihrem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und Auskunft zu ihren persönlichen Daten erhalten.
Hinweis: Mit dem neuen elektronischen Personalausweis können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online über die Website des Bundesamtes für Justiz beantragt und dort auch bezahlt werden (siehe neben- oder untenstehenden Link zum Onlinedienst).
Leistungsbeschreibung
Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register.
Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.
Bevor Sie das Bürgeramt der Stadt Oranienburg zur Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister aufsuchen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen eine Belegart vorgegeben wurde:
Belegart "1" Auskunft an den Betroffenen. Dies bedeutet, dass Ihnen der durch das Bundesamt für Justiz zu erstellende Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt an Ihre Anschrift gesandt wird.
Belegart "9" Auskunft an eine Behörde. Dies bedeutet, dass der durch das Bundesamt für Justiz zu erstellende Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift (in der Regel das Gewerbeamt der Stadt) gesandt wird. Ist die Belegart "9" vorgegeben worden, so achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Beantragung des Gewerbezentralregisters nicht nur die komplette Behördenanschrift, sondern auch das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck der Mitarbeiterin des Bürgeramtes zur Kenntnis geben.
Voraussetzungen
Vorliegen eines rechtlichen Interesses bei erweiterten Auskünften
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterblatt oder Handelsregisterauszug
- bei Belegart "9" zusätzlich die komplette Behördenanschrift, Aktenzeichen oder Verwendungszweck
Welche Gebühren fallen an?
Für die erste bis zehnte Person, pro Person oder Betriebsstätte: 14 €
Für jede weitere Person oder Betriebsstätte: 6 €
Auskünfte, wenn Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, pro Person oder Betriebsstätte: 17 €
(lfd. Nr. 2.1.2 ff. von Anlage 1 zu § 1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWEGebO])
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit ca. 2 bis 3 Wochen.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt