Elterngeld digital beantragen
Elterngeld digital beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenSie haben ein Kind bekommen und betreuen es selbst? Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld. Ein Eltern-Teil bekommt höchstens 12 Monate lang Elterngeld. Für beide Eltern-Teile zusammen sind es höchstens 14 Monate.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des weggefallenen Einkommens und beträgt maximal 1.800,00 €. Nichterwerbstätige (auch Studenten) erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300,00 Euro.
Was wird vorausgesetzt?
Sie leben in Deutschland. Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen. Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. Sie arbeiten gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche. Und Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im letzten Kalenderjahr nicht über 250.000,- Euro (bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro.)
HINWEIS: Sie stellen den Antrag in den ersten 3 Monaten nach der Geburt von Ihrem Kind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben.
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen und Beamte)
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (alternativ: Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
- Arbeitgeberbestätigung über die Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs (siehe unten Formular Arbeitszeitbestätigung)
- bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
- Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Amt/Fachbereich
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend