Ehrenamtskarte digital
Ehrenamtskarte digital
Textblöcke ein-/ausklappenDie Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg bescheinigt das freiwillige Engagement und berechtigt ihre Inhaberinnen und Inhaber bei den Partnerunternehmen Vergünstigungen zu erhalten.
Leistungsbeschreibung
Die gemeinsame Ehrenamtskarte der Länder Brandenburg und Berlin wird an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die sich in herausragendem Maße für das Gemeinwesen engagieren. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich:
• mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden engagiert hat,
• das Ehrenamt in Brandenburg bzw. Berlin ausübt und
• die Absicht hat das Ehrenamt fortzusetzen.
Mit dem Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung verbunden sein, welche über die Erstattung von Auslagen hinaus gehen. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Ehrenamt ausgeübt wird.
Die Ehrenamtskarte kann auch von Juleica-Inhaberinnen und -Inhabern beantragt werden.
Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Sie wird im Scheckkartenformat bereitgestellt, ist personengebunden und nicht übertragbar. Nach Ablauf kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden.
Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber erhält bei ausgewiesenen Partnern der Ehrenamtskarte in Brandenburg und Berlin wie z.B. Museen, Kultureinrichtungen, Geschäften, Gastronomieunternehmen und weiteren Dienstleistern verschiedene Vergünstigungen. Eine Übersicht über alle Partner und Vergünstigungen ist unter www.ehrenamt-in-brandenburg.de/ehrenamtskarte zu finden.
Verfahrensablauf
Am einfachsten beantragen Sie die Ehrenamtskarte digital über die Ehrenamtskarten-App. Diese können Sie kostenlos in den Stores von Apple und Android heruntergeladen werden.
Link zum IOS-App-Store: apple.com/de/app/ehrenamtskarten-app
Link zum Android-App-Store: ehrensache.android
Alternativ können Sie den Antrag auch postalisch einreichen. Dafür nutzen Sie den Einzelantrag (PDF- nicht barrierefrei). Diesen können Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet nach Bestätigung der Ehrenamtsorganisation auf selbigen Antrag postalisch oder per E-Mail an uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass bei diesem Antragsverfahren die Bearbeitung wesentlich länger dauert und Sie die Kosten für den Versand des Antrages tragen.
Organisationen, die die Ehrenamtskarte für ihre Ehrenamtlichen beantragen wollen, haben die Möglichkeit online einen Sammelantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf elektronischen Wege.
Zuständige Stelle
Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement
Staatskanzlei des Landes Brandenburg – Referat 14
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 1008
Fax: 0331 866 1133
E-Mail: ehrenamtskarte@stk.brandenburg.de
www.ehrenamt-in-brandenburg.de
Inhaber der „Juleica“ in Brandenburg senden ihren Antrag an folgende Adresse:
Fachstelle
Landesjugendring Brandenburg
Breite Straße 7a
14467 PotsdamTel.: 0331 620 75 55
Fax.: 0331 620 75 38
Voraussetzungen
• mindestens ein Jahr Ehrenamt im Umfang von 200 Stunden;
• Ausübung des Ehrenamts in Brandenburg bzw. Berlin;
• Absicht, das Ehrenamt fortzusetzen;
• Bestätigung der Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird
Amt/Fachbereich
Koordinierungsstelle Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Orden/Ehrungen