Schwerbehindertenrecht - Online-Antrag nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Schwerbehindertenrecht - Online-Antrag nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Textblöcke ein-/ausklappenAuf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Vierzehnten Buches zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.
Sie können den Antrag unabhängig von den Öffnungszeiten oder der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des LASV bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen.
Profitieren Sie von der Online-Antragstellung und erhalten Sie früher Ihren Bescheid!
Leistungsbeschreibung
Und so funktioniert’s:
Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet. Füllen Sie die Felder in den Formularseiten bestmöglich aus. Bei einigen Feldern wird Ihnen eine Auswahl angeboten, bei anderen tragen Sie die Informationen ein. Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder * ausgefüllt werden müssen.
Voraussetzungen
Das LASV kann nur Anträge von Menschen bearbeiten, bei denen eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Personen die im Land Brandenburg wohnen
- Personen die außerhalb Deutschlands wohnen und in Brandenburg arbeiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte legen Sie sich vor Beginn der Online-Antragstellung die nachfolgenden Daten bereit:
- Name und Anschrift Ihres Hausarztes und der weiteren behandelnden Fachärzte
- Namen und Anschrift der Krankenhäuser sowie Kur- oder Reha-Einrichtungen, des die Kur-/Reha-Maßnahme bewilligenden Leistungsträgers einschließlich Versicherungsnummer, Aufenthaltszeiträume und Station
- Name und Anschrift der Krankenkasse, Versicherungsnummer
- Wenn eine andere Verwaltungsbehörde (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht bereits eine Feststellung zu den Gesundheitsstörungen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) getroffen hat: Bezeichnung der Stelle, Aktenzeichen/Versicherungsnummer/Datum der Entscheidung/des Unfalles
Zusätzlich zum Antrag können Sie Bild- und pdf-Dateien hochladen und dem Antrag beifügen. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, übermitteln Sie diesen online über die Schaltfläche „Einreichen“.
Die Daten werden verschlüsselt an das LASV übermittelt. Die Verschlüsselung sichert Ihre Angaben bei der Übertragung vor einem unbefugten Zugriff Dritter.
Auch für den Online-Antrag ist noch die eigene Unterschrift erforderlich. Drucken Sie hierzu die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung aus, unterschreiben und senden Sie diese an das Landesamt für Soziales und Versorgung. Erst nach eingegangener Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung kann mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen werden.
Rechtsgrundlage
§ 152 nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Amt/Fachbereich
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg